Flugreise nach Ägypten - Tipps für Reisende
Einreise
Es
ist nicht mehr notwendig mit einem noch 6 Monate gültigen Reisepass
einzureisen, ist für den Reisenden aber einfacher. Seit 2002 reicht
der Personalausweis des deutschen Staatsbürgers zur Einreise nach
Ägypten. Dabei kommen aber noch etliche, zeitaufwendige Formalitäten
am Flughafen auf den Reisenden zu. Das Touristenvisum bekommt man vor
der Reise bei der Botschaft in Berlin oder bei den Generalkonsulaten
in Hamburg und Frankfurt. Erhältlich ist dieses auch am Flughafen
gegen eine kleine Gebühr. Pauschalreisende haben dieses Visum meist
schon mit im Leistungsumfang der Pauschalreise enthalten und der
Reiseleiter kümmert sich um alles Weitere. Ägypten erreicht man
nach vier bis fünf Stunden Flugzeit, von Deutschland aus. In der
Urlaubssaison werden beinahe täglich
Direktflüge von verschiedenen Anbietern bereitgestellt. Wer
keinen Transfer vom Flughafen ins Hotel dazugebucht hat, kann auf
günstige Taxis zurückgreifen.
Geld und Währung
In
Ägypten zahlt man mit Ägyptische Pfund, das sind 100 Piaster. Gegen
Aufschlag von drei bis fünf Prozent Provision, wird in den meisten
Geschäften,Restaurants und Hotels eine Zahlung via Kreditkarte
möglich. Doch auf dem Basar oder in kleinen Geschäften akzeptiert
man ausschließlich Bargeld. Da meist nicht genügend Wechselgeld
existiert, sollte man einige kleine Scheine parat haben. Treveler
Cheques sind in Ägypten nicht all zu beliebt und eher untypisch.
Deswegen sollte man etwas mehr Euro in bar mitnehmen und je nach
Bedarf umtauschen. Tauschen kann man in Wechselstuben, Banken oder im
Hotel, wobei es im Hotel am teuersten ist.
Zeitverschiebung
Reist
man nach Ägypten muss man seine Uhr eine Stunde vor stellen, egal ob
Sommer oder Winter.
Zollbestimmungen
Wer Ägypten
verlässt darf 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos
oder 250 Gramm Tabak mit zurück nehmen. Zusätzlich ist es erlaubt 1
Liter Spirituosen ( höher als 22%) oder 4 Liter nicht schäumenden
Wein, 16 Liter Bier und 2 Liter Alkohol mit höchstens 22%
einzuführen. Der Warenwert darf maximal bis 600 Euro hoch sein,
deswegen ist es besser wenn man die Kassenzettel aufbewahrt. Die
Ausfuhr von Antiquitäten, antiker Gegenstände, sowie unter
Artenschutz stehende Tiere oder Pflanzen ist verboten.